Osloer Str. 63 - 28719 Bremen - Tel. 0421 - 6364761 - Mail: thomas@schony.de
Thomas Schony

1. Allgemeines – Geltungsbereich

 a) Allen unseren
Geschäftsabschlüssen liegen unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Verkauf,
Lieferung, Montage sowie sonstige Dienstleistungen erfolgen nur zu den
nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen. Soweit die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners diesen widersprechen, gilt
dispositives Recht; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Regelungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Bedingungen gelten auch dann, wenn wir In Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Regelungen des Käufers, die Lieferung
vorbehaltlos ausführen.

 b) Unsere Bedingungen gelten auch
für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.

 c) Die in Katalogen, Prospekten,
Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße,
Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Rohwerte und können
handelsüblichen Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn Sie Im
Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz von Thomas Schony  ausdrücklich
zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.

 d) Thomas Schony  ist
berechtigt Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

 

 2. Angebot – Vertragsabschluss
– Lieferung

 a) Die Angebote von Thomas
Schony  sind freibleibend und sind unverbindliche Annahmeerklärungen;
sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung von Thomas Schony . Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Thomas Schony  behält sich
vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen,

 b) Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verstehen sich die Preise ab Lager Bremen, zuzüglich der am
Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und
sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis
dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des
Liefertages. Der Kunde Ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet,
ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt
vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er
uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, welche mit
Eingang dieses Schreibens in unserem Hause zu laufen beginnt, es sei denn, ein
fester Liefertermin ist ausdrücklich schriftlich bestätigt worden.

 c) Bei Dienstleistungs- und
Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als
unverbindliche Zusage, da unvorhersehbare Änderungen eintreten können.
Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.

 d) Einkaufsbedingungen unserer
Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen
nicht widersprechen.

 

3. Verbraucherverträge – Widerrufsrecht

 a) Verbraucher sind berechtigt,
Ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen Thomas Schony  und
dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu
widerrufen.

 b) Die Widerrufsfrist beginnt mit
dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor Thomas
Schony  seinen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des BGB In
Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach
Bürgerlichem Recht und den Pflichten nach § 312. Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuches nachgekommen Ist Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann
bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware innerhalb der
Zweiwochenfrist ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten
Widerrufs seiner Willenserklärung Ist der Verbraucher nicht an seine auf den
Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärung gebunden. Die Ware ist
unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an
uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt
wurde. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der
Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Eine Verpflichtung zur
Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden
kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.

 c) Sollte der Verbraucher zur
Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen
Kreditvertrag mit Thomas Schony  abgeschlossen haben, Ist er auch an diese
Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz
oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der
Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten
Widerrufs richten sich nach § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorlegen
eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach §
358 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 d) Das Widerrufsrecht besteht
mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen
u. a. nicht bei Verträgen:

– zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenangaben speziell für diesen angefertigt werden oder eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ( § 312d Abs. 4, Nr. 1 BGB) oder

– zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
oder für den Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312d Abs. 4, Nr. 2 BGB)

 e) Wenn wir einem Unternehmer eine
neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen
Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit
zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen
dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese
Rechte verjähren in den Fristen des §479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und
479 BGB werden durch die Ziffern 7b) bis 7d) nicht berührt.

 f) Bei Dienstleistungen erlischt
das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat

( § 312d Abs. 3 BGB).

 g) Geraten wir aus Gründen. die
wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im
Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Kommt der Käufer In Annahmeverzug, so
sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu
dem Zeltpunkt auf den Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 h) Werden Bestellungen auf Abruf
innerhalb einer angemessenen Zeit nicht abgerufen, können wir vom Vertrag
zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

 4. Gefahrenübergang

 Wird die Ware auf Wunsch des
Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersandt, geht die Gefahr
mit der Übergabe an den Transporteur oder der sonst mit der Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Unsererseits
wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und ordnungsgemäße
Bereitstellung eines Frachtführers gesorgt; weitere Verbindlichkeiten wegen des
Versands der Ware bestehen für uns nicht. Die Gefahr, trotz Verlust oder
Beschädigung der gelieferten Ware den (vollen) Preis zahlen zu müssen, geht mit
Übergabe auf den Kunden nur über, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen
Verbraucher Im Sinne des § 474 BGB handelt. In diesem Fall steht es der
Übergabe gleich, wenn sich der Kunde mit der Abnahme in Verzug befindet.
Beanstandungen aufgrund von Mengenabweichungen sowie sonstigen Transportschäden
sind dem Frachtführer bzw. Thomas Schony  innerhalb von 24 Stunden
schriftlich zu melden.

 

 5. Gewährleistungen

 a) Offensichtliche Mängel sind
binnen 4 Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Der Kunde Ist
verpflichtet die Ware sorgfältig zu prüfen. Versteckte Mängel die er trotz
sorgfältiger Untersuchung erst später entdecken konnte, hat er uns unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. Hierfür gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des §
438 Abs. 3 BGB. Bei gebrauchten Sachen, wozu auch Ausstellungsstücke zahlen,
beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungen und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
Standort für das Erbringen jeglicher Gewährleistung oder Garantie ist Bremen,
Osloer Str.63.

 b) Für sämtliche Mängel oder
Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder
Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden.

 c) Der Käufer ist verpflichtet uns
die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu
gestatten.

 d) Nach Wahl des Kunden gelten bei
auftretenden Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Ansprüche auf
Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung bzw. Neulieferung sowie, bei Vorliegen der
besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf
Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des
Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen
Aufwendungen.

 e) Im Verkehr mit Unternehmern
haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels
oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Ansprüche des Käufers wegen
Mängeln der Ware verjähren nach der gesetzlichen Frist

 f) Wenn wir einem Unternehmer eine
neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen
Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit
zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen
dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese
Rechte verjähren in den Fristen des §479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und
479 BGB werden durch die Ziffern 7b) bis 7d) nicht berührt.

 g) In Bezug auf
Herstellergarantien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, beschränkt
Thomas Schony  die Haftung für den Fall, dass ein Produkt eines Dritten
mit einer besonderen Garantie ausgestattet Ist, lediglich auf die Vermittlung
der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht in die
Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.

 Voraussetzungen, die
weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf
Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung
sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen.

 h) Im Verkehr mit Unternehmern
haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels
oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Ansprüche des Käufers wegen
Mängeln der Ware verjähren nach der gesetzlichen Frist

 i) In Bezug auf
Herstellergarantien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, beschränkt
Thomas Schony  die Haftung für den Fall, dass ein Produkt eines Dritten
mit einer besonderen Garantie ausgestattet Ist, lediglich auf die Vermittlung
der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht in die
Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 a) Wir behalten uns das Eigentum
an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag
vor. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer,
Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen
Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an,

 b) Der Besteller ist verpflichtet,
die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er haftet für jede Beschädigung und den
Verlust der Vorbehaltsware.

 c) Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Besteller schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht In der Lage
Ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.

 d) Der Käufer Ist berechtigt, die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter   zu  verkaufen,
er    tritt  jedoch  bereits  jetzt
alle   diejenigen Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch
nach Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen bleibt hier unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung
nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinbarten Erlassen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können
wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.

 e) Be- und Verarbeitung von uns
gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren, erfolgt stets in unserem
Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache, im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten
Gegenständen, zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der
Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

 f) Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als
der Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernde Forderung um mehr als 20%
übersteigt.. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 g) Im Verkehr mit Unternehmern
behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir
Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen
(Kontokorrent-Vorbehalt).

 

 7. Allgemeine
Haftungsbeschränkungen

 In allen Fällen, in denen wir
aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder
Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, leitenden
Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.. Unberührt bleibt
die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt
bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer In den Fällen der
Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Mit
den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Käufers nicht verbunden.

 

 8. Zusatzbedingungen bei
Werkstattaufträgen

 a) Fehlerdiagnosen und Reparaturen
werden nach Aufwand berechnet.

 b) Für Reparaturen und Mängelrügen
innerhalb der Gewährleistung ist der Kaufbeleg notwendig. Wir weisen darauf
hin, dass bei Entfernen unserer Garantieetiketten ein Gewährleistungsanspruch
verfällt.

 c) Produkte, die eindeutig nicht
von Thomas Schony  bezogen wurden, berechnen wir für unseren
Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr für den Kostenvoranschlag. Bei
Bestätigung des Kostenvoranschlags entfällt die Gebühr.

Wird kein Fehler festgestellt oder liegt
ein Softwarefehler vor, so berechnen wir eine Bearbeitungspauschale .

 d) Werden komplette Rechnersysteme
zur Überprüfung oder Reparatur abgegeben, so sind vorher sämtliche
Datenbestände zu sichern. Wir behalten uns vor, Festplatten im Rahmen der
zügigen Reparatur zu formatieren. Wünscht der Kunde vor Beginn der Reparatur
eine Datensicherung, so ist dies explizit mit in Auftrag zu geben. Der
entstehende Arbeitsaufwand für die Sicherung zzgl. Sicherungsmedien wird zu
unseren unter 10 e) aufgeführten Stundensätzen sowie Verkaufspreisen der Medien
in Rechnung gestellt.

 e) Der momentane Verrechnungssatz
für Werkstattaufträge beträgt €11,90 zzgl. MwSt. pro angefangene Arbeitseinheit
(AE) (1 AE = 10 Minuten) bei Standard – Umbauten, -Reparaturen sowie Software –
Konfigurationen. Bei Netzwerk – Konfigurationen sowie speziellen Hard- und
Software – Konfigurationen mit erhöhtem Schwierigkeitsaufwand berechnen wir
€15,90 zzgl. MwSt. je angefangene AE.

 f) Bei einem Defekt außerhalb der
Gewährleistung behalten wir uns vor, für unseren Arbeitsaufwand eine
Bearbeitungsgebühr In Höhe von mindestens €40,- zzgl. MwSt. für den
Kostenvoranschlag zu berechnen. Bei Bestätigung des Kostenvoranschlags entfällt
die Gebühr.

 g) Wird bei der Reklamation eines
Werkstattauftrags vom Kunden ein konkreter Fertigstellungstermin genannt,
behalten wir uns vor, aus Zeitgründen mit den montierten Komponenten keinen
ausreichenden Dauertest ausführen zu können. Der Kunde wird daher darauf
hingewiesen, dass eine solche Reklamation nicht als Nachbesserung im Sinne des
HGB sowie unserer AGB gilt.

 

9. Anzuwendendes Recht – Unwirksamkeit –
Gerichtsstand – Erfüllungsstandort

 a) Bestellungen und Lieferungen
unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

 b) Für Verträge mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung, Garantieleistung und
Zahlung Bremen Osloer Str.63 vereinbart. Als Gerichtsstand wird

insoweit, in Abhängigkeit vom jeweiligen
Streitwert, Bremervörde oder Stade vereinbart bzw. nach Wahl von Thomas Schony
. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.

 c) Die unter 11 b) genannte
Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand Im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland verlegt..

 d) Die Unwirksamkeit einzelner
Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung triff eine
Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.

 

Thomas Schony

Osloer Str.63, 28719 Bremen

 Home