Osloer Str. 63 - 28719 Bremen - Tel. 0421 - 6364761 - Mail: thomas@schony.de
Thomas Schony

1. Allgemeines – Geltungsbereich

 a) Allen unseren Geschäftsabschlüssen liegen unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Verkauf, Lieferung, Montage sowie sonstige Dienstleistungen erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschließlichen Bedingungen. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners diesen widersprechen, gilt dispositives Recht; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Regelungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir In Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Regelungen des Käufers, die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 b) Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden.

 c) Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Rohwerte und können handelsüblichen Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn Sie Im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz von Thomas Schony  ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.

 d) Thomas Schony  ist berechtigt Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

 

 2. Angebot – Vertragsabschluss – Lieferung

 a) Die Angebote von Thomas Schony  sind freibleibend und sind unverbindliche Annahmeerklärungen; sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Thomas Schony . Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Thomas Schony  behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen,

 b) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise ab Lager Bremen, zuzüglich der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde Ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, welche mit Eingang dieses Schreibens in unserem Hause zu laufen beginnt, es sei denn, ein fester Liefertermin ist ausdrücklich schriftlich bestätigt worden.

 c) Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindliche Zusage, da unvorhersehbare Änderungen eintreten können. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden.

 d) Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

 

3. Verbraucherverträge – Widerrufsrecht

 a) Verbraucher sind berechtigt, Ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen Thomas Schony  und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.

 b) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt aber nicht, bevor Thomas Schony  seinen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 des BGB In Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht und den Pflichten nach § 312. Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen Ist Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Er kann bei Warenlieferungen auch durch Rücksendung der Ware innerhalb der Zweiwochenfrist ausgeübt werden. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung Ist der Verbraucher nicht an seine auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärung gebunden. Die Ware ist unverzüglich nach Ausübung des Widerrufsrechts auf unsere Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 EUR hat jedoch der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht nicht, wenn die Ware nicht durch Paket versandt werden kann. In diesem Fall werden wir die Ware abholen lassen.

 c) Sollte der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit Thomas Schony  abgeschlossen haben, Ist er auch an diese Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind.

Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorlegen eines mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrages auch nach § 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 d) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u. a. nicht bei Verträgen:

– zur Lieferung von Waren, die nach Kundenangaben speziell für diesen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ( § 312d Abs. 4, Nr. 1 BGB) oder

– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom oder für den Verbraucher entsiegelt worden sind (§ 312d Abs. 4, Nr. 2 BGB)

 e) Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des §479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 7b) bis 7d) nicht berührt.

 f) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat

( § 312d Abs. 3 BGB).

 g) Geraten wir aus Gründen. die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Kommt der Käufer In Annahmeverzug, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeltpunkt auf den Besteller über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 h) Werden Bestellungen auf Abruf innerhalb einer angemessenen Zeit nicht abgerufen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

 4. Gefahrenübergang

 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übersandt, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur oder der sonst mit der Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Unsererseits wird lediglich für eine ordnungsgemäße Transportverpackung und ordnungsgemäße Bereitstellung eines Frachtführers gesorgt; weitere Verbindlichkeiten wegen des Versands der Ware bestehen für uns nicht. Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der gelieferten Ware den (vollen) Preis zahlen zu müssen, geht mit Übergabe auf den Kunden nur über, soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher Im Sinne des § 474 BGB handelt. In diesem Fall steht es der Übergabe gleich, wenn sich der Kunde mit der Abnahme in Verzug befindet. Beanstandungen aufgrund von Mengenabweichungen sowie sonstigen Transportschäden sind dem Frachtführer bzw. Thomas Schony  innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu melden.

 

 5. Gewährleistungen

 a) Offensichtliche Mängel sind binnen 4 Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen. Der Kunde Ist verpflichtet die Ware sorgfältig zu prüfen. Versteckte Mängel die er trotz sorgfältiger Untersuchung erst später entdecken konnte, hat er uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 438 Abs. 3 BGB. Bei gebrauchten Sachen, wozu auch Ausstellungsstücke zahlen, beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungen und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt. Standort für das Erbringen jeglicher Gewährleistung oder Garantie ist Bremen, Osloer Str.63.

 b) Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

 c) Der Käufer ist verpflichtet uns die Überprüfung des von ihm als fehlerhaft bezeichneten Liefergegenstandes zu gestatten.

 d) Nach Wahl des Kunden gelten bei auftretenden Mängeln der Kaufsache die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung bzw. Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen.

 e) Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware verjähren nach der gesetzlichen Frist

 f) Wenn wir einem Unternehmer eine neu hergestellte Sache verkauft haben, der Unternehmer diese Sache an einen Verbraucher verkauft hat und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, stehen dem Unternehmer die in § 478 BGB bezeichneten gesetzlichen Rechte zu. Diese Rechte verjähren in den Fristen des §479 BGB. Rechte des Käufers aus §§ 478 und 479 BGB werden durch die Ziffern 7b) bis 7d) nicht berührt.

 g) In Bezug auf Herstellergarantien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, beschränkt Thomas Schony  die Haftung für den Fall, dass ein Produkt eines Dritten mit einer besonderen Garantie ausgestattet Ist, lediglich auf die Vermittlung der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht in die Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.

 Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt, sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes ihrer vergeblichen Aufwendungen.

 h) Im Verkehr mit Unternehmern haben wir bei der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Beseitigung eines Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der Ware verjähren nach der gesetzlichen Frist

 i) In Bezug auf Herstellergarantien, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, beschränkt Thomas Schony  die Haftung für den Fall, dass ein Produkt eines Dritten mit einer besonderen Garantie ausgestattet Ist, lediglich auf die Vermittlung der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht in die Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an,

 b) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er haftet für jede Beschädigung und den Verlust der Vorbehaltsware.

 c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht In der Lage Ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage  gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

 d) Der Käufer Ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter   zu  verkaufen,  er    tritt  jedoch  bereits  jetzt   alle   diejenigen Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hier unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlassen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere  kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 e) Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen, zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

 f) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 g) Im Verkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

 

 7. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

 In allen Fällen, in denen wir aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt.. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch außer In den Fällen der Sätze 1 und 2 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.

 

 8. Zusatzbedingungen bei Werkstattaufträgen

 a) Fehlerdiagnosen und Reparaturen werden nach Aufwand berechnet.

 b) Für Reparaturen und Mängelrügen innerhalb der Gewährleistung ist der Kaufbeleg notwendig. Wir weisen darauf hin, dass bei Entfernen unserer Garantieetiketten ein Gewährleistungsanspruch verfällt.

 c) Produkte, die eindeutig nicht von Thomas Schony  bezogen wurden, berechnen wir für unseren Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr für den Kostenvoranschlag. Bei Bestätigung des Kostenvoranschlags entfällt die Gebühr.

Wird kein Fehler festgestellt oder liegt ein Softwarefehler vor, so berechnen wir eine Bearbeitungspauschale .

 d) Werden komplette Rechnersysteme zur Überprüfung oder Reparatur abgegeben, so sind vorher sämtliche Datenbestände zu sichern. Wir behalten uns vor, Festplatten im Rahmen der zügigen Reparatur zu formatieren. Wünscht der Kunde vor Beginn der Reparatur eine Datensicherung, so ist dies explizit mit in Auftrag zu geben. Der entstehende Arbeitsaufwand für die Sicherung zzgl. Sicherungsmedien wird zu unseren unter 10 e) aufgeführten Stundensätzen sowie Verkaufspreisen der Medien in Rechnung gestellt.

 e) Der momentane Verrechnungssatz für Werkstattaufträge beträgt €11,90 zzgl. MwSt. pro angefangene Arbeitseinheit (AE) (1 AE = 10 Minuten) bei Standard – Umbauten, -Reparaturen sowie Software – Konfigurationen. Bei Netzwerk – Konfigurationen sowie speziellen Hard- und Software – Konfigurationen mit erhöhtem Schwierigkeitsaufwand berechnen wir €15,90 zzgl. MwSt. je angefangene AE.

 f) Bei einem Defekt außerhalb der Gewährleistung behalten wir uns vor, für unseren Arbeitsaufwand eine Bearbeitungsgebühr In Höhe von mindestens €40,- zzgl. MwSt. für den Kostenvoranschlag zu berechnen. Bei Bestätigung des Kostenvoranschlags entfällt die Gebühr.

 g) Wird bei der Reklamation eines Werkstattauftrags vom Kunden ein konkreter Fertigstellungstermin genannt, behalten wir uns vor, aus Zeitgründen mit den montierten Komponenten keinen ausreichenden Dauertest ausführen zu können. Der Kunde wird daher darauf hingewiesen, dass eine solche Reklamation nicht als Nachbesserung im Sinne des HGB sowie unserer AGB gilt.

 

9. Anzuwendendes Recht – Unwirksamkeit – Gerichtsstand – Erfüllungsstandort

 a) Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

 b) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung, Garantieleistung und Zahlung Bremen Osloer Str.63 vereinbart. Als Gerichtsstand wird

insoweit, in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert, Bremervörde oder Stade vereinbart bzw. nach Wahl von Thomas Schony . Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.

 c) Die unter 11 b) genannte Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand Im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt..

 d) Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung triff eine Regelung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Thomas Schony

Osloer Str.63, 28719 Bremen